(Klein-)Gewerbe gründen
Verfasst am 05.12.2023
Die erste Hürde für jemanden der sich selbständig machen möchte ist meist: wo fang ich überhaupt an? Ein guter Anfang ist schon mal deine Selbständigkeit beim Finanzamt anzumelden indem du ein Gewerbe gründest. Wie du also offiziel dein Gewerbe gründest und was du dafür wissen musst werde ich dir so einfach wie möglich in diesem Beitrag erklären.

Ich will selbständig werden, was muss ich tun?
Ich gehe mal davon aus, dass du schon weißt in welchem Bereich du selbstständig werden möchtest. Egal ob es sich hierbei um eine Putzfirma, einen Social Media Creator, einen Onlineshop oder sonstiges handelt, der erste Schritt ist derselbe: Die Gründung eines (Klein-)Gewerbes.
Für Freiberufler sieht das ganze etwas anders aus, falls du den Unterschied noch nicht kennst lies dir am Besten den Beitrag Freiberufler oder Gewerbetreibend durch.
Für mich persönlich hat sich die Gründung eines Gewerbes sehr seriös und offiziell angehört, aber es ist alles halb so wild also vorweg schon mal: keine Angst! Du kannst erstmal wenig falsch machen.
Wann muss ich ein Gewerbe anmelden?
Wenn du vor hast dich selbständig zu machen solltest du vor Beginn der Tätigkeit dein Gewerbe anmelden (§ 14 GewO). Das bedeutet also bevor du jegliche Leistungen bzw. Produkte anbietest.
Achtung: Hierbei ist es egal, ob du die Leistung bzw. das Produkt bspw. nur gegen Spenden anbietest, auch das ist schon eine gewerbliche Handlung.
Wo melde ich ein Gewerbe an?
Für die Anmeldung eines Gewerbes ist das Gewerbeamt zuständig. Google am besten einfach den Namen deiner Stadt und „Gewerbeamt“, dann solltest du herausfinden, welches Gewerbeamt für dich zuständig ist.
Falls du Schwierigkeiten hast das herauszufinden, schreib einfach deiner Stadt oder dem Landratsamt eine E-Mail, dass du ein Gewerbe anmelden möchtest, wenn du an falscher Stelle bist, wirst du sicherlich an den richtigen Ort weitergeleitet.
Heutzutage kannst du deine Gewerbeanmeldung eigentlich immer online machen. Du musst also nicht persönlich zum Gewerbeamt gehen, sondern nur die nötigen Unterlagen ausfüllen und meist per E-Mail oder innerhalb des Online-Formulars abschicken.
Nachdem du dein Gewerbe angemeldet hast, musst du ebenfalls innerhalb eines Monats beim Finanzamt dein Gewerbe melden (§138 Abs. 1b iVb Abs. 4 AO). Das machst du indem du bei ELSTER (der Online-Plattform des Finanzamts) das Formular „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ ausfüllst. Falls dir ELSTER noch nichts sagt, keine Angst, ich habe einen ganzen Themenbereich ELSTER, wo ich dir auch die Anmeldung bei ELSTER erkläre.
Was für Unterlagen brauche ich für die Gewerbeanmeldung?
Grundsätzlich muss jeder das Formular für die
Gewerbeanmeldung ausfüllen. Dieses Formular
stellt dir dein zuständiges Gewerbeamt.
Inzwischen kann man die Gewerbeanmeldung
online ausfüllen und gemeinsam mit einem Foto
eines Ausweisdokuments abschicken.
In diesem Formular musst du zB angeben:
-
wann das Gewerbe gegründet wird,
-
wie der Name des Gewerbes lautet,
-
was für einer Tätigkeit das Gewerbe nachkommt usw.
Wenn du im Social Media Bereich unterwegs bist reicht als Bezeichnung der Tätigkeit oft der Begriff Social-Media-Akteur. Du musst deine Tätigkeit nicht allzu konkret benennen, dazu unten mehr.
Je nachdem was für ein Gewerbe du anmeldest gibt es außerdem unterschiedliche Unterlagen, die du einreichen musst. Bspw. wenn du eine Gastronomie eröffnest brauchst du ein Gesundheitszeugnis, bei überwachungsbedürftigen Gewerben ein Führungszeugnis o.ä.. Bei der Anmeldung des Gewerbes musst du immer die Tätigkeit des Gewerbes angeben, daraufhin sollte das zuständige Amt dir auch sagen können, was für Unterlagen du dafür brauchst.
Wie viel kostet eine Gewerbeanmeldung?
Die Kosten für eine Gewerbeanmeldung variieren je nach zuständiger Gemeinde da es sich hier um Verwaltungsgebühren handelt. Ich persönlich habe 40€ für meine Gewerbeanmeldung gezahlt, es geht aber auch weitaus günstiger, je nachdem wo du das Gewerbe anmeldest.
Pauschal würde ich von einem geringen bis mittleren zweistelligen Betrag ausgehen.
Resultat der Gewerbeanmeldung
Sobald du dein Gewerbe angemeldet hast kannst du mit diesem auch wirtschaften, du musst hierfür nicht auf die Antwort des Finanzamtes warten, da das angegebene Datum in der Gewerbeanmeldung den Start deines Gewerbes darstellt.
Unter einem Gewerbe darfst du bis zu 20 unterschiedliche Tätigkeiten fassen. Wenn du also beispielsweise ein Onlineprodukt verkaufst und einen Social Media Kanal hast über den du dieses Produkt vertreibst durch welchen du Einnahmen und Affiliate links hast, können alle diese Tätigkeiten unter ein Gewerbe fallen. In so einem Fall würde ich vorschlagen deinen Vor- und Nachnamen als Gewerbenamen herzunehmen, dadurch bist du sehr weit aufgestellt und kannst diese 20 Tätigkeiten voll ausnutzen.
Anmeldung eines Kleingewerbes
Die Gewerbeanmeldung für Kleinunternehmen erfordert noch ein paar zusätzliche Einzelheiten.
Woher weiß ich ob ich „Kleinunternehmer“ bin?
Kleinunternehmer:in kann man sein, wenn man voraussichtlich im Gründungsjahr nicht mehr als 22.000€ Umsatz erwirtschaftet und im nächsten Jahr nicht mehr als 50.000€.
Da keiner von uns in die Zukunft blicken kann und wirklich weiß, was man verdienen wird, geht es hier um eine reine Schätzung. Natürlich sollte man hier eine realistische Schätzung abgeben, aber es ist absolut nicht schlimm, wenn diese Schätzung am Ende des Jahres nicht stimmt.
Jedenfalls kannst du, wenn du unter diese Umatzgrenzen fällst, im ELSTER-Formular wählen, ob du die Kleinunternehmerregelung annehmen möchtest, oder nicht.
Diese ist dazu da, Unternehmer:innen mit geringerem Umsatz den bürokratischen Aufwand etwas zu erleichtern indem du dich noch nicht mit der Umsatzsteuer befassen musst.
Für weitere Informationen und um herauszufinden, ob das für dich sinnvoll ist, les dir den Beitrag zur Kleinunternehmerregelung durch.
Kleingewerbe und Umsatzsteuer - ID
Eine weitere Frage, die man sich im laufe der Gewerbeanmeldung als Kleingewerbegründer:in stellt ist: Brauche ich überhaupt eine USt-ID?
Die kurze Antwort ist: Nein.
Da du noch keine Umsatzsteuer verlangst musst du diese auch nicht auf deiner Rechnung angeben bzw. musst eine solche gar nicht besitzen. Das schließt allerdings nicht aus, dass du eine USt-ID haben darfst. Bei der Anmeldung des Gewerbes wirst du gefragt, ob du eine USt-ID beantragen möchtest, das kannst du allenfalls schon mal tun, wenn du vor hast, eines Tages als Regelunternehmen zu agieren, da du sie hier auf jeden fall benötigen wirst. So hast du den bürokratischen Aufwand nur einmal und musst dich nicht mehr darum kümmern, wenn dein Kleinunternehmen zu einem Regelunternehmen wird.

Quelle: Screenshot muenchen.de, 05.12.2023
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Disclaimer: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung und soll nicht als solche aufgefasst werden. Es ist lediglich eine Zusammenfassung selbst recherchierter und erarbeiteter Informationen. Mehr Informationen findest du auf der Seite "Haftungsausschuss".